WAS EIN NOTAR FÜR SIE TUN KANN / UNSERE PHILOSOPHIE
In Österreich übernimmt das Notariat eine wichtige Rolle im Rechtssystem. Wir sind Träger eines öffentlichen Amtes und zur Unabhängigkeit verpflichtet. Das Notariat vereint sowohl hoheitliche als auch privatrechtliche Tätigkeiten.
Zu unseren Aufgaben gehören daher einerseits hoheitliche Aufgaben, wie die Beurkundung von Rechtsgeschäften oder rechtlichen Vorgängen, die Verwahrung von Urkunden und Vermögenswerten sowie die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren. Andererseits errichten wir diverse private Verträge und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten.
Gerne beraten wir Sie umfangreich und persönlich zu diversen rechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. in den Bereichen Immobilienrecht, Erb- und Familienrecht, Unternehmens- & Gesellschaftsrecht und Personenvorsorge.
Das österreichische Recht verlangt in bestimmten Fällen die Einhaltung erhöhter Formpflichten, insbesondere die Errichtung eines Notariatsakts oder einer notariellen Beglaubigung. Die erhöhten Formvorschriften dienen primär dem Schutz der Vertragsparteien und sollen sicherstellen, dass sich die Vertragsparteien vor dem Vertragsabschluss einer ausführlichen Rechtsberatung unterzogen haben. Werden die erhöhten Formpflichten nicht eingehalten, so droht die Unwirksamkeit des Vertrages.
Wir stehen für ein Recht ohne Streit und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen. Unser oberstes Ziel ist es, sichere und nachhaltige Lösungen zu schaffen, bevor Rechtstreitigkeiten entstehen.