Vorsorgevollmacht & Erwachsenenvertretung

Sorgen Sie für den Krisenfall vor und bestellen Sie frühzeitig eine Person, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung: Wir erarbeiten im persönlichen Gespräch mit Ihnen ein Konzept, das Sie für den Ernstfall bestmöglich absichert.

Vorsorgevollmacht & Erwachsenen-vertretung

Sorgen Sie für den Krisenfall vor und bestellen Sie frühzeitig eine Person, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung: Wir erarbeiten im persönlichen Gespräch mit Ihnen ein Konzept, das Sie für den Ernstfall bestmöglich absichert.

Team Vorsorgevollmacht & Erwachsenenvertretung

Team Vorsorgevollmacht & Erwachsenenvertretung

Marketa Blaha
Tel: +43 1 982 41 52 13

Lisbeth Schilling
Tel: +43 1 982 41 52 38

Yvonne Gilli
Tel: +43 1 982 41 52 36

Mirjam Hamoody
Tel: +43 1 982 41 52 34

von links nach rechts

Marketa Blaha
Tel: +43 1 982 41 52 13

Lisbeth Schilling
Tel: +43 1 982 41 52 38

Yvonne Gilli
Tel: +43 1 982 41 52 36

Mirjam Hamoody
Tel: +43 1 982 41 52 34

Unsere Beratungsfelder im Bereich Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung sind im Speziellen:

Bevollmächtigungen und Vorsorgevollmachten

  • Mit einer Vorsorgevollmacht kann jemand für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit (z.B. wegen Demenz, Koma, etc.) seine/m gewünschte/n Bevollmächtigte/n ermöglichen, etliche Entscheidungen für ihn/sie zu treffen, wie z.B. über medizinische Behandlungen oder über die Aufnahme in ein Pflegeheim.
  • Soll der/die Bevollmächtigte auch bereits vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit (z.B. bei bloß körperlicher Gebrechlichkeit, wodurch der Vollmachtgeber nicht mehr mobil ist) im Namen des/der Vollmachtgebers*in tätig werden dürfen, so kann die Vorsorgevollmacht um eine umfassende Vollmacht erweitert werden. Hierdurch können zum Beispiel Bankangelegenheiten delegiert werden.
  • Der/die Vollmachtgeber*in kann somit selbst eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die die künftige Vertretung in bestimmten Angelegenheiten übernehmen.
  • Auf diese Weise kann der/die Vollmachtgeber*in für den Fall seiner späteren Entscheidungsunfähigkeit verhindern, dass ein Erwachsenenvertreter (früher: Sachwalter) für ihn gerichtlich bestellt wird. Denn: Hat man keine Vorsorgevollmacht – und keine Erwachsenenvertreter-Verfügung – errichtet, liegt es im Ermessen des Gerichtes, die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu wählen und einen solchen zu bestellen.

Patientenverfügungen

  • Eine Patientenverfügung ist eine klare schriftliche Anleitung für medizinische Entscheidungen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu kommunizieren.
  • Eine Patientenverfügung ermöglicht es, die eigenen medizinischen Wünsche und Grenzen selbst zu bestimmen. Sie können festlegen, welche Art von medizinischer Behandlung akzeptabel ist und welche nicht.
  • Eine klare schriftliche Anweisung erleichtert es den Angehörigen im Fall von schweren Krankheiten oder Unfällen, Entscheidungen im Sinne des/der Patienten*in zu treffen.
  • Die Verfügung hilft mögliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Familienmitgliedern zu verhindern, indem sie klare Anweisungen für die gewünschte medizinische Versorgung liefert.

Erwachsenenvertretung & Erwachsenenschutz

  • Neben der Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, eine*n gewählte*n bzw. gesetzliche*n Erwachsenenvertreter*in zu bestellen und von uns im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren zu lassen.
  • Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Unterschieden zwischen der Vorsorgevollmacht und der gewählten, gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung.
  • Sorgen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen vor und wählen Sie ein Vertretungsmodell, das zu Ihren Vorstellungen passt.
  • Rechtzeitige Vorsorge dient dem Schutz Ihrer Interessen im Alter und bei unerwarteten Krisenfällen.

Registrierung des Vorsorgefalls

  • Es liegt bereits ein wirksame Vorsorgevollmacht vor und der Vorsorgefall ist eingetreten? Wir registrieren den Eintritt des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).
  • Für die Registrierung ist ein ärztliches Attest erforderlich, das den Eintritt des Vorsorgefalls (Verlust der Entscheidungsfähigkeit) bestätigt.
  • Wir beraten Sie, welche konkreten Schritte im Krisenfall zur Aktivierung der Vorsorgevollmacht erforderlich sind und übermitteln Ihnen die dafür benötigten Dokumente.

Unsere Beratungsfelder im Bereich Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung sind im Speziellen:

Bevollmächtigungen und Vorsorgevollmachten

  • Mit einer Vorsorgevollmacht kann jemand für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit (z.B. wegen Demenz, Koma, etc.) seine/m gewünschte/n Bevollmächtigte/n ermöglichen, etliche Entscheidungen für ihn/sie zu treffen, wie z.B. über medizinische Behandlungen oder über die Aufnahme in ein Pflegeheim.
  • Soll der/die Bevollmächtigte auch bereits vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit (z.B. bei bloß körperlicher Gebrechlichkeit, wodurch der Vollmachtgeber nicht mehr mobil ist) im Namen des/der Vollmachtgebers*in tätig werden dürfen, so kann die Vorsorgevollmacht um eine umfassende Vollmacht erweitert werden. Hierdurch können zum Beispiel Bankangelegenheiten delegiert werden.
  • Der/die Vollmachtgeber*in kann somit selbst eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die die künftige Vertretung in bestimmten Angelegenheiten übernehmen.
  • Auf diese Weise kann der/die Vollmachtgeber*in für den Fall seiner späteren Entscheidungsunfähigkeit verhindern, dass ein Erwachsenenvertreter (früher: Sachwalter) für ihn gerichtlich bestellt wird. Denn: Hat man keine Vorsorgevollmacht – und keine Erwachsenenvertreter-Verfügung – errichtet, liegt es im Ermessen des Gerichtes, die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu wählen und einen solchen zu bestellen.

Patientenverfügungen

  • Eine Patientenverfügung ist eine klare schriftliche Anleitung für medizinische Entscheidungen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu kommunizieren.
  • Eine Patientenverfügung ermöglicht es, die eigenen medizinischen Wünsche und Grenzen selbst zu bestimmen. Sie können festlegen, welche Art von medizinischer Behandlung akzeptabel ist und welche nicht.
  • Eine klare schriftliche Anweisung erleichtert es den Angehörigen im Fall von schweren Krankheiten oder Unfällen, Entscheidungen im Sinne des/der Patienten*in zu treffen.
  • Die Verfügung hilft mögliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Familienmitgliedern zu verhindern, indem sie klare Anweisungen für die gewünschte medizinische Versorgung liefert.

Erwachsenenvertretung & Erwachsenenschutz

  • Neben der Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, eine*n gewählte*n bzw. gesetzliche*n Erwachsenenvertreter*in zu bestellen und von uns im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren zu lassen.
  • Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Unterschieden zwischen der Vorsorgevollmacht und der gewählten, gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung.
  • Sorgen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen vor und wählen Sie ein Vertretungsmodell, das zu Ihren Vorstellungen passt.
  • Rechtzeitige Vorsorge dient dem Schutz Ihrer Interessen im Alter und bei unerwarteten Krisenfällen.

Registrierung des Vorsorgefalls

  • Es liegt bereits ein wirksame Vorsorgevollmacht vor und der Vorsorgefall ist eingetreten? Wir registrieren den Eintritt des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).
  • Für die Registrierung ist ein ärztliches Attest erforderlich, das den Eintritt des Vorsorgefalls (Verlust der Entscheidungsfähigkeit) bestätigt.
  • Wir beraten Sie, welche konkreten Schritte im Krisenfall zur Aktivierung der Vorsorgevollmacht erforderlich sind und übermitteln Ihnen die dafür benötigten Dokumente.
Notar Eitler