DIENSTLEISTUNGEN

DIENSTLEISTUNGEN

EHE & FAMILIE

Ehe- und Familienrecht erfordern einen sensiblen und objektiven Zugang in emotionalen Situationen. Wir helfen Ihnen dabei, eine rechtlich stabile Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Im Bereich des Eherechts bzw. ehelichen Güterrechts oder bei (eingetragenen) Partnerschaften ist es oftmals ratsam, über vertragliche Lösungen nachzudenken, die eine bestimmte Vermögensaufteilung regeln.

Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen medizinisch unterstützte Fortpflanzung und Adoption.

Überlassen Sie Ihre rechtlichen Familienangelegenheiten nicht dem Zufall! Wir unterstützen Sie dabei, um im Vorhinein rechtlich bindende Verhältnisse zu schaffen.

UNTERNEHMEN & GESELLSCHAFTEN

In Zeiten einer schnelllebigen Wirtschaft unterstützen wir Sie gerne bei allen rechtlichen Themen, die Sie und Ihr Unternehmen betreffen. Ob als Gründer*in oder erfahrene*r Unternehmer*in: Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte rechtliche Struktur, damit sich Ihr Unternehmen bestmöglich entwickeln kann.

Planen Sie gemeinsam mit uns frühzeitig, wie die Nachfolge in Ihrem Unternehmen aussehen soll. Das Gebiet der Unternehmensnachfolge beinhaltet komplexe Zusammenhänge zwischen Erbrecht, Steuerrecht und Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie anderen Rechtsbereichen wie dem Gewerberecht.

IMMOBILIEN

Ob Wohnung, Haus, Grundstück, Kauf, Schenkung, Miete oder Besicherung – profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise bei sämtlichen Rechtsvorgängen um Ihre Immobilie. Wir übernehmen für Sie die Vertragserrichtung, Abwicklung des Kredits mit Ihrer finanzierenden Bank, Abwicklung des Grundverkehrsverfahrens, Grundbuchseintragung und Abfuhr sämtlicher Steuern und Gebühren.

Neben Einzeltransaktionen beraten wir Sie gerne umfassend im Bereich des Bauträgerrechts und sorgen für eine reibungslose und effiziente Abwicklung von Immobilienprojekten, Begründungen von Wohnungseigentum oder Anteilsberichtigungen im Grundbuch.

ERBEN & TESTAMENTE

Zur Entlastung der Gerichte werden in Österreich Todesfälle grundsätzlich von dem/der am Hauptwohnsitz der verstorbenen Person zuständigen Notar*in (auch Gerichtskommissär*in genannt) abgewickelt.

Als Erbe können Sie jedoch von dieser grundsätzlichen Zuständigkeit des Gerichtskommissärs abweichen und stattdessen unsere Kanzlei mit der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens ausdrücklich beauftragen (auch Erbenmachthaber genannt).

Als Gerichtskommissär bzw Erbenmachthaber stehen wir Ihnen im Verlassenschaftsverfahren bestmöglich zur Seite und erledigen das Verfahren effizient.

Als Testamentserrichter sichern wir Ihren letzten Willen. Sorgen Sie frühzeitig für klare Verhältnisse und regeln Sie Ihr Erbe. Das österreichische Recht kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Testamentsformen und Möglichkeiten, das zukünftige Erbe zu regeln. Gerne erarbeiten wir für Sie eine maßgeschneiderte Lösung für eine geregelte und sichere Weitergabe Ihres Vermögens. Durch die Hinterlegung und Registrierung Ihres Testamentes bei uns wird gewährleistet, dass Ihr letzter Wille im Falle Ihres Ablebens umgesetzt wird.

VORSORGEVOLLMACHT & ERWACHSENENVERTRETUNG

Sorgen Sie für den Krisenfall vor und bestellen Sie frühzeitig eine Person, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung: Wir erarbeiten im persönlichen Gespräch mit Ihnen ein Konzept, das Sie für den Ernstfall bestmöglich absichert.

BEGLAUBIGUNGEN & BEURKUNDUNGEN

Die Beglaubigung der Unterschrift wird vor allem in den Bereichen des Liegenschaftsrechts (Grundbuch) und Unternehmensrechts (Firmenbuch) benötigt. Daneben gibt es weitere Materien, in denen ein/eine Notar*in gesetzlich mitwirken muss.

Wir beurkunden verschiedene Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Kaufverträge, Schenkungen, Eheverträge, Erbverträge und gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Die Beurkundung verleiht dem Dokument öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass das Dokument als besonders vertrauenswürdig gilt und dadurch erhöhte Beweiskraft hat.

Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift und Kopien von Dokumenten. Beglaubigte Dokumente sind oftmals erforderlich, um deren Echtheit und Gültigkeit nachzuweisen.

NOTARIELLE AUFSICHT

Seit über 20 Jahren sind wir vertrauensvoller Partner der österreichischen Lotterien und beurkunden im Rahmen dieser Tätigkeit diverse Ziehungen.

Notar Eitler