Erben & Testamente
Zur Entlastung der Gerichte werden in Österreich Todesfälle grundsätzlich von dem/der am Hauptwohnsitz der verstorbenen Person zuständigen Notar*in (auch Gerichtskommissär*in genannt) abgewickelt.
Als Erbe können Sie jedoch von dieser grundsätzlichen Zuständigkeit des Gerichtskommissärs abweichen und stattdessen unsere Kanzlei mit der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens ausdrücklich beauftragen (auch Erbenmachthaber genannt).
Als Gerichtskommissär bzw Erbenmachthaber stehen wir Ihnen im Verlassenschaftsverfahren bestmöglich zur Seite und erledigen das Verfahren effizient.
Als Testamentserrichter sichern wir Ihren letzten Willen. Sorgen Sie frühzeitig für klare Verhältnisse und regeln Sie Ihr Erbe. Das österreichische Recht kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Testamentsformen und Möglichkeiten, das zukünftige Erbe zu regeln. Gerne erarbeiten wir für Sie eine maßgeschneiderte Lösung für eine geregelte und sichere Weitergabe Ihres Vermögens. Durch die Hinterlegung und Registrierung Ihres Testamentes bei uns wird gewährleistet, dass Ihr letzter Wille im Falle Ihres Ablebens umgesetzt wird.