Immobilien

Ob Wohnung, Haus, Grundstück, Kauf, Schenkung, Miete oder Besicherung – profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise bei sämtlichen Rechtsvorgängen um Ihre Immobilie. Wir übernehmen für Sie die Vertragserrichtung, Abwicklung des Kredits mit Ihrer finanzierenden Bank, Abwicklung des Grundverkehrsverfahrens, Grundbuchseintragung und Abfuhr sämtlicher Steuern und Gebühren.

Neben Einzeltransaktionen beraten wir Sie gerne umfassend im Bereich des Bauträgerrechts und sorgen für eine reibungslose und effiziente Abwicklung von Immobilienprojekten, Begründungen von Wohnungseigentum oder Anteilsberichtigungen im Grundbuch.

Team Immobilien

Yvonne Gilli
Tel: +43 1 982 41 52 36

Monika Bitzan
Tel: +43 1 982 41 52 14

Sabrina Arthofer
Tel: +43 1 982 41 52 11

Doris Haider
Tel: +43 1 982 41 52 37

Irene Krickl
Tel: +43 1 982 41 52 35

von links nach rechts

Yvonne Gilli
Tel: +43 1 982 41 52 36

Monika Bitzan
Tel: +43 1 982 41 52 14

Sabrina Arthofer
Tel: +43 1 982 41 52 11

Doris Haider
Tel: +43 1 982 41 52 37

Irene Krickl
Tel: +43 1 982 41 52 35

Unsere Beratungsfelder im Bereich Immobilien sind im Speziellen:

Schenkungsverträge

  • Wir beraten sowohl im Bereich von Sach- als auch Geldschenkungen.
  • Im Bereich der Sachschenkungen umfasst unser Service die Übergabe von Liegenschaften unter Vorbehalt des Wohnrechts oder Belastungs- und Veräußerungsverbots und ähnlicher Regelungen.
  • Schenkungen im Familienkreis sind meist mit erb- und steuerrechtlichen Themen verknüpft, über die wir Sie ebenfalls umfassend informieren.

Kaufverträge

  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie gibt es vieles zu beachten. Wir sorgen für eine sichere und effiziente Abwicklung der Immobilientransaktion.
  • Bereits bei Abgabe eines Kaufanbots ist Vorsicht geboten. Gerne prüfen wir das Erstangebot, bevor es nachträglich zu Problemen kommt.
  • Wir erstellen einen fairen und ausgewogenen Kaufvertrag und informieren Sie umfassend über Themen wie Gewährleistung, Haftung und sinnvolle Übergabemodalitäten.
  • Die Zahlung des Kaufpreises wird von uns als Treuhänder über die Notartreuhandbank abgewickelt. So ist sichergestellt, dass die verkaufende Partei den Kaufpreis erhält und die kaufende Partei lastenfreies Eigentum erwirbt.
  • Falls erforderlich kümmern wir uns auch um die Abwicklung der Treuhandschaft mit Ihrer finanzierenden Bank und tragen Ihrer Bank als Sicherheit ein Pfandrecht im Grundbuch ein.
  • Weiters betreuen wir Sie auch bei den steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Ihrem Immobilienvertrag. Als bevollmächtigter Parteienvertreter können wir die Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer sowie die Grundbuchs-Eintragungsgebühr selbstberechnen, von Ihnen einheben und direkt ans Finanzamt abführen, sodass Sie sich um keine steuerrechtlichen Belange kümmern brauchen.

Eintragung und Löschung von Pfandrechten

  • Auch unabhängig von Immobilientransaktionen kann die Eintragung eines Pfandrechts im Grundbuch erforderlich sein, zum Beispiel bei Zwischenfinanzierungen oder privaten Darlehen.
  • Sie haben Ihren Kredit zur Gänze abbezahlt? Gerne nehmen wir die Löschung der Hypothek für Sie vor.

Sonstige Grundbuchangelegenheiten

  • Wir setzen (Scheidungs-) Vergleiche, Gerichtsurteile oder das Ergebnis von Verlassenschaftsverfahren im Grundbuch um und führen die dabei anfallenden Steuern und Gebühren an das Finanzamt für Sie ab.
  • Falls Sie infolge einer Eheschließung (oder Scheidung) Ihren Namen geändert haben oder umgezogen sind, stellen wir Ihre Daten im Grundbuch richtig.
  • Was im Grundbuch steht, das gilt! Sollte dem Grundbuchgericht ein Fehler unterlaufen und irrtümlich eine Eintragung vorgenommen werden, die von den Parteien nicht gewünscht ist, so können derartige Fehler nur innerhalb von drei Jahren korrigiert werden. Haben Sie Ihr Vermögen im Blick und kontrollieren Sie regelmäßig (rund alle drei Jahre), ob der Grundbuchstand Ihrer Liegenschaft in Ordnung ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre grundbuchrechtliche Vermögenssituation zu verwalten und kontrollieren regelmäßig den Grundbuchstand Ihrer Liegenschaften.

Bauträgerprojekte

  • Wir wickeln für zahlreiche Bauträger Immobilienprojekte von der Verfassung der Kaufverträge über die treuhändige Abwicklung bis zur Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch ab.
  • Wir gehen mit Ihnen neue Wege mit innovativen Projekten und unterstützen Sie bei der Strukturierung und Implementierung Ihrer Ideen.
  • Bauträgerprojekte leben vom wechselseitigen Vertrauen zwischen den Vertragsparteien. Das Notariat genießt aufgrund langjähriger Tradition und der Pflicht zur Objektivität besonderes Vertrauen und ist daher der ideale Partner, um derartige Projekte abwickeln zu können.

Unsere Beratungsfelder im Bereich Immobilien sind im Speziellen:

Schenkungsverträge

  • Wir beraten sowohl im Bereich von Sach- als auch Geldschenkungen.
  • Im Bereich der Sachschenkungen umfasst unser Service die Übergabe von Liegenschaften unter Vorbehalt des Wohnrechts oder Belastungs- und Veräußerungsverbots und ähnlicher Regelungen.
  • Schenkungen im Familienkreis sind meist mit erb- und steuerrechtlichen Themen verknüpft, über die wir Sie ebenfalls umfassend informieren.

Kaufverträge

  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie gibt es vieles zu beachten. Wir sorgen für eine sichere und effiziente Abwicklung der Immobilientransaktion.
  • Bereits bei Abgabe eines Kaufanbots ist Vorsicht geboten. Gerne prüfen wir das Erstangebot, bevor es nachträglich zu Problemen kommt.
  • Wir erstellen einen fairen und ausgewogenen Kaufvertrag und informieren Sie umfassend über Themen wie Gewährleistung, Haftung und sinnvolle Übergabemodalitäten.
  • Die Zahlung des Kaufpreises wird von uns als Treuhänder über die Notartreuhandbank abgewickelt. So ist sichergestellt, dass die verkaufende Partei den Kaufpreis erhält und die kaufende Partei lastenfreies Eigentum erwirbt.
  • Falls erforderlich kümmern wir uns auch um die Abwicklung der Treuhandschaft mit Ihrer finanzierenden Bank und tragen Ihrer Bank als Sicherheit ein Pfandrecht im Grundbuch ein.
  • Weiters betreuen wir Sie auch bei den steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Ihrem Immobilienvertrag. Als bevollmächtigter Parteienvertreter können wir die Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer sowie die Grundbuchs-Eintragungsgebühr selbstberechnen, von Ihnen einheben und direkt ans Finanzamt abführen, sodass Sie sich um keine steuerrechtlichen Belange kümmern brauchen.

Eintragung und Löschung von Pfandrechten

  • Auch unabhängig von Immobilientransaktionen kann die Eintragung eines Pfandrechts im Grundbuch erforderlich sein, zum Beispiel bei Zwischenfinanzierungen oder privaten Darlehen.
  • Sie haben Ihren Kredit zur Gänze abbezahlt? Gerne nehmen wir die Löschung der Hypothek für Sie vor.

Sonstige Grundbuch-angelegenheiten

  • Wir setzen (Scheidungs-) Vergleiche, Gerichtsurteile oder das Ergebnis von Verlassenschaftsverfahren im Grundbuch um und führen die dabei anfallenden Steuern und Gebühren an das Finanzamt für Sie ab.
  • Falls Sie infolge einer Eheschließung (oder Scheidung) Ihren Namen geändert haben oder umgezogen sind, stellen wir Ihre Daten im Grundbuch richtig.
  • Was im Grundbuch steht, das gilt! Sollte dem Grundbuchgericht ein Fehler unterlaufen und irrtümlich eine Eintragung vorgenommen werden, die von den Parteien nicht gewünscht ist, so können derartige Fehler nur innerhalb von drei Jahren korrigiert werden. Haben Sie Ihr Vermögen im Blick und kontrollieren Sie regelmäßig (rund alle drei Jahre), ob der Grundbuchstand Ihrer Liegenschaft in Ordnung ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre grundbuchrechtliche Vermögenssituation zu verwalten und kontrollieren regelmäßig den Grundbuchstand Ihrer Liegenschaften.

Bauträgerprojekte

  • Wir wickeln für zahlreiche Bauträger Immobilienprojekte von der Verfassung der Kaufverträge über die treuhändige Abwicklung bis zur Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch ab.
  • Wir gehen mit Ihnen neue Wege mit innovativen Projekten und unterstützen Sie bei der Strukturierung und Implementierung Ihrer Ideen.
  • Bauträgerprojekte leben vom wechselseitigen Vertrauen zwischen den Vertragsparteien. Das Notariat genießt aufgrund langjähriger Tradition und der Pflicht zur Objektivität besonderes Vertrauen und ist daher der ideale Partner, um derartige Projekte abwickeln zu können.
Notar Eitler