Ehe & Familie

Ehe- und Familienrecht erfordern einen sensiblen und objektiven Zugang in emotionalen Situationen. Wir helfen Ihnen dabei, eine rechtlich stabile Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Im Bereich des Eherechts bzw. ehelichen Güterrechts oder bei (eingetragenen) Partnerschaften ist es oftmals ratsam, über vertragliche Lösungen nachzudenken, die eine bestimmte Vermögensaufteilung regeln.

Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen medizinisch unterstützte Fortpflanzung und Adoption.

Überlassen Sie Ihre rechtlichen Familienangelegenheiten nicht dem Zufall! Wir unterstützen Sie dabei, um im Vorhinein rechtlich bindende Verhältnisse zu schaffen.

Team Ehe & Familie

Mirjam Hamoody
Tel: +43 1 982 41 52 34

Marketa Blaha
Tel: +43 1 982 41 52 13

Sabrina Arthofer
Tel: +43 1 982 41 52 11

von links nach rechts

Mirjam Hamoody
Tel: +43 1 982 41 52 34

Marketa Blaha
Tel: +43 1 982 41 52 13

Sabrina Arthofer
Tel: +43 1 982 41 52 11

Unsere Beratungsfelder im Bereich Ehe und Familie sind im Speziellen:

Beratung in ehe-/familienrechtlichen Angelegenheiten

  • Wir beraten Sie zur aktuellen Rechtslage im Familien- und Eherecht bzw. Partnerschaftsrecht (Lebensgemeinschaft).
  • Viele Vereinbarungen zwischen Eheleuten oder (eingetragenen) Partnern unterliegen besonderen Formvorschriften und sind zum Beispiel notariatsaktspflichtig.
  • Oftmals ist es sinnvoll, sich beim gemeinsamen Ankauf einer Immobilie auch erb- und eherechtlich beraten zu lassen, um gut informierte Entscheidungen treffen zu können.

Ehepakte und Partnerschaftsverträge

  • Wir erstellen maßgeschneiderte Ehe-/Partnerschaftsverträge (bzw. Aufteilungsvereinbarungen) mit klaren Regelungen für die Aufteilung von Immobilien, Ersparnissen und Gebrauchsvermögen.
  • Unsere Dienstleistungen umfassen die Vorsorge für den Fall einer Scheidung/Trennung, um im Bereich von Sach- und Vermögenswerten vorzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Ehe-/Partnerschaftsverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (v.a. bei Änderungen des Familienstandes oder der Erwerbstätigkeit) angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den Bedürfnissen Ihrer aktuellen Lebenslage entsprechen.

Fortpflanzungsmedizingesetz (künstliche Befruchtung)

  • Je nach Behandlungs- und Partnerschaftsform ist in manchen Fällen die Erstellung eines Notariatsakts erforderlich.
  • Bei der Verwendung von Spendersamen/-eizellen muss selbst bei aufrechter Ehe oder Lebensgemeinschaft ein Notariatsakt errichtet werden.
  • Die Elternschaft muss genau geregelt und die Spender*innen von jeglichen elterlichen Rechten und Pflichten entbunden werden.

Scheidungs-/Trennungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvergleich (einvernehmliche Scheidung)

  • Möglich sind Regelungen über die Aufteilung des Vermögens und der Ersparnisse sowie den ehelichen Wohnsitz. Weiters können Unterhaltszahlungen oder das Kontaktrecht zu minderjährigen Kindern vereinbart bzw. in den Entwurf des Scheidungsvergleichs für eine einvernehmliche Scheidung aufgenommen werden.
  • Auch zwischen Lebensgefährten ist es ratsam, Trennungsfolgenvereinbarungen abzuschließen, falls gemeinsame Kinder und/oder gemeinsames Vermögen betroffen sind.

Adoption

  • Mittels Adoption wird rechtlich Verwandtschaft wie durch leibliche Abstammung begründet.
  • Es können sowohl volljährige Personen als auch minderjährige Kinder adoptiert werden.
  • Wir informieren Sie diesbezüglich über erb- und familienrechtliche Wirkungen und vertreten Sie im pflegschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren.

Unsere Beratungsfelder im Bereich Ehe und Familie sind im Speziellen:

Beratung in ehe-/familienrechtlichen Angelegenheiten

  • Wir beraten Sie zur aktuellen Rechtslage im Familien- und Eherecht bzw. Partnerschaftsrecht (Lebensgemeinschaft).
  • Viele Vereinbarungen zwischen Eheleuten oder (eingetragenen) Partnern unterliegen besonderen Formvorschriften und sind zum Beispiel notariatsaktspflichtig.
  • Oftmals ist es sinnvoll, sich beim gemeinsamen Ankauf einer Immobilie auch erb- und eherechtlich beraten zu lassen, um gut informierte Entscheidungen treffen zu können.

Ehepakte und Partnerschaftsverträge

  • Wir erstellen maßgeschneiderte Ehe-/Partnerschaftsverträge (bzw. Aufteilungsvereinbarungen) mit klaren Regelungen für die Aufteilung von Immobilien, Ersparnissen und Gebrauchsvermögen.
  • Unsere Dienstleistungen umfassen die Vorsorge für den Fall einer Scheidung/Trennung, um im Bereich von Sach- und Vermögenswerten vorzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Ehe-/Partnerschaftsverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (v.a. bei Änderungen des Familienstandes oder der Erwerbstätigkeit) angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den Bedürfnissen Ihrer aktuellen Lebenslage entsprechen.

Fortpflanzungs-medizingesetz (künstliche Befruchtung)

  • Je nach Behandlungs- und Partnerschaftsform ist in manchen Fällen die Erstellung eines Notariatsakts erforderlich.
  • Bei der Verwendung von Spendersamen/-eizellen muss selbst bei aufrechter Ehe oder Lebensgemeinschaft ein Notariatsakt errichtet werden.
  • Die Elternschaft muss genau geregelt und die Spender*innen von jeglichen elterlichen Rechten und Pflichten entbunden werden.

Scheidungs-/ Trennungsfolgen-vereinbarung, Scheidungsvergleich (einvernehmliche Scheidung)

  • Möglich sind Regelungen über die Aufteilung des Vermögens und der Ersparnisse sowie den ehelichen Wohnsitz. Weiters können Unterhaltszahlungen oder das Kontaktrecht zu minderjährigen Kindern vereinbart bzw. in den Entwurf des Scheidungsvergleichs für eine einvernehmliche Scheidung aufgenommen werden.
  • Auch zwischen Lebensgefährten ist es ratsam, Trennungsfolgenvereinbarungen abzuschließen, falls gemeinsame Kinder und/oder gemeinsames Vermögen betroffen sind.

Adoption

  • Mittels Adoption wird rechtlich Verwandtschaft wie durch leibliche Abstammung begründet.
  • Es können sowohl volljährige Personen als auch minderjährige Kinder adoptiert werden.
  • Wir informieren Sie diesbezüglich über erb- und familienrechtliche Wirkungen und vertreten Sie im pflegschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren.
Notar Eitler