Beglaubigungen & Beurkundungen
Die Beglaubigung der Unterschrift wird vor allem in den Bereichen des Liegenschaftsrechts (Grundbuch) und Unternehmensrechts (Firmenbuch) benötigt. Daneben gibt es weitere Materien, in denen ein/eine Notar*in gesetzlich mitwirken muss.
Wir beurkunden verschiedene Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Kaufverträge, Schenkungen, Eheverträge, Erbverträge und gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Die Beurkundung verleiht dem Dokument öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass das Dokument als besonders vertrauenswürdig gilt und dadurch erhöhte Beweiskraft hat.
Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift und Kopien von Dokumenten. Beglaubigte Dokumente sind oftmals erforderlich, um deren Echtheit und Gültigkeit nachzuweisen.