Beglaubigungen & Beurkundungen

Die Beglaubigung der Unterschrift wird vor allem in den Bereichen des Liegenschaftsrechts (Grundbuch) und Unternehmensrechts (Firmenbuch) benötigt. Daneben gibt es weitere Materien, in denen ein/eine Notar*in gesetzlich mitwirken muss.

Wir beurkunden verschiedene Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Kaufverträge, Schenkungen, Eheverträge, Erbverträge und gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Die Beurkundung verleiht dem Dokument öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass das Dokument als besonders vertrauenswürdig gilt und dadurch erhöhte Beweiskraft hat.

Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift und Kopien von Dokumenten. Beglaubigte Dokumente sind oftmals erforderlich, um deren Echtheit und Gültigkeit nachzuweisen.

Team Beglaubigungen & Beurkundungen

Lisbeth Schilling
Tel: +43 1 982 41 52 38

Yvonne Gilli
Tel: +43 1 982 41 52 36

Sabrina Arthofer
Tel: +43 1 982 41 52 11

Marketa Blaha
Tel: +43 1 982 41 52 13

von links nach rechts

Lisbeth Schilling
Tel: +43 1 982 41 52 38

Yvonne Gilli
Tel: +43 1 982 41 52 36

Sabrina Arthofer
Tel: +43 1 982 41 52 11

Marketa Blaha
Tel: +43 1 982 41 52 13

Unsere Beratungsfelder im Bereich Beglaubigung und Beurkundung sind im Speziellen:

Beglaubigung der Unterschrift

  • Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die von einer Person auf einem Schriftstück geleistete Unterschrift tatsächlich von der Unterschriftsperson stammt und die Person den Inhalt der Urkunde kennt.
  • Dadurch wird ein Rechtsstreit darüber vermieden, ob die Unterschrift gefälscht oder echt ist. Zum Schriftvergleich wird eine weitere Unterschrift auf einem sog. Vermerkblatt für das Beurkundungsregister verwahrt.
  • Kommen Sie nach Terminvereinbarung in unsere Kanzlei und leisten Sie Ihre Unterschrift. Um sich auszuweisen und zum Zweck der Identitätsfeststellung, muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Herstellung beglaubigter Kopien

  • Wer das Original nicht aus der Hand geben möchte, der kann eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen.
  • Viele Behörden und Institutionen verlangen beglaubigte Kopien von Dokumenten, wie Geburtsurkunden oder Zeugnissen, als Teil von Anträgen oder Verfahren.
    • Internationale Angelegenheiten: Bei Visa-Anträgen oder Studienbewerbungen im Ausland wird oft eine beglaubigte Kopie von relevanten Dokumenten verlangt.
    • Vertragsabschlüsse: Wenn Verträge oder rechtliche Dokumente z.B. beim Grundbuch oder Firmenbuch eingereicht werden müssen, kann es in manchen Fällen erforderlich sein, beglaubigte Kopien vorzulegen.
    • Erbschaftsangelegenheiten: Bei der Abwicklung von Erbschaften können beglaubigte Kopien von Testamenten, Erbscheinen oder anderen relevanten Dokumenten benötigt werden.
    • Immobilientransaktionen: In Immobilienangelegenheiten kann es erforderlich sein, beglaubigte Kopien von Grundbuchauszügen oder Verträgen vorzulegen.
    • Bewerbungen und Bewerbungsverfahren: In bestimmten beruflichen Kontexten können beglaubigte Kopien von Abschlüssen oder Zeugnissen erforderlich sein.

Freiwillige Feilbietung von Liegenschaften

  • Wir führen freiwillige Feilbietungen von Liegenschaften im Wege einer öffentlichen Versteigerung durch.
  • Freiwillige Versteigerungen können somit auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden. Der/die Eigentümer*in kann dafür auch Rechtsanwälte*innen oder befugte Immobiliengewerbetreibende mit der Versteigerung beauftragen, wobei in diesem Fall ein/eine Notar*in die Beurkundung der Versteigerungsbedingungen und der Versteigerung vorzunehmen hat.

Vollstreckbare Notariatsakte

  • Ein vollstreckbarer Notariatsakt dient als Grundlage einer Zwangsvollstreckung/Exekution. Dies ermöglicht exekutiven Zugriff, ohne langwierigen Gerichtsprozess.
  • Mit einem vollstreckbaren Notariatsakt kann schon bei Vertragsabschluss sichergestellt werden, dass Ihr Recht später effizient und ohne gesonderte Klage sofort durchsetzbar ist, ohne Gerichtskosten auszulösen.
  • Ein österreichischer Notariatsakt kann auch im Ausland vollstreckt werden. Internationale Abkommen sehen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Vollstreckbarkeitsbestätigung vor. Dies trägt dazu bei, die internationale Durchsetzbarkeit vollstreckbarer notarieller Urkunden zu erleichtern und zu fördern.

Unsere Beratungsfelder im Bereich Beglaubigung und Beurkundung sind im Speziellen:

Beglaubigung der Unterschrift

  • Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die von einer Person auf einem Schriftstück geleistete Unterschrift tatsächlich von der Unterschriftsperson stammt und die Person den Inhalt der Urkunde kennt.
  • Dadurch wird ein Rechtsstreit darüber vermieden, ob die Unterschrift gefälscht oder echt ist. Zum Schriftvergleich wird eine weitere Unterschrift auf einem sog. Vermerkblatt für das Beurkundungsregister verwahrt.
  • Kommen Sie nach Terminvereinbarung in unsere Kanzlei und leisten Sie Ihre Unterschrift. Um sich auszuweisen und zum Zweck der Identitätsfeststellung, muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Herstellung beglaubigter Kopien

  • Wer das Original nicht aus der Hand geben möchte, der kann eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen.
  • Viele Behörden und Institutionen verlangen beglaubigte Kopien von Dokumenten, wie Geburtsurkunden oder Zeugnissen, als Teil von Anträgen oder Verfahren.
    • Internationale Angelegenheiten: Bei Visa-Anträgen oder Studienbewerbungen im Ausland wird oft eine beglaubigte Kopie von relevanten Dokumenten verlangt.
    • Vertragsabschlüsse: Wenn Verträge oder rechtliche Dokumente z.B. beim Grundbuch oder Firmenbuch eingereicht werden müssen, kann es in manchen Fällen erforderlich sein, beglaubigte Kopien vorzulegen.
    • Erbschaftsangelegenheiten: Bei der Abwicklung von Erbschaften können beglaubigte Kopien von Testamenten, Erbscheinen oder anderen relevanten Dokumenten benötigt werden.
    • Immobilientransaktionen: In Immobilienangelegenheiten kann es erforderlich sein, beglaubigte Kopien von Grundbuchauszügen oder Verträgen vorzulegen.
    • Bewerbungen und Bewerbungsverfahren: In bestimmten beruflichen Kontexten können beglaubigte Kopien von Abschlüssen oder Zeugnissen erforderlich sein.

Freiwillige Feilbietung von Liegenschaften

  • Wir führen freiwillige Feilbietungen von Liegenschaften im Wege einer öffentlichen Versteigerung durch.
  • Freiwillige Versteigerungen können somit auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden. Der/die Eigentümer*in kann dafür auch Rechtsanwälte*innen oder befugte Immobiliengewerbetreibende mit der Versteigerung beauftragen, wobei in diesem Fall ein/eine Notar*in die Beurkundung der Versteigerungsbedingungen und der Versteigerung vorzunehmen hat.

Vollstreckbare Notariatsakte

  • Ein vollstreckbarer Notariatsakt dient als Grundlage einer Zwangsvollstreckung/Exekution. Dies ermöglicht exekutiven Zugriff, ohne langwierigen Gerichtsprozess.
  • Mit einem vollstreckbaren Notariatsakt kann schon bei Vertragsabschluss sichergestellt werden, dass Ihr Recht später effizient und ohne gesonderte Klage sofort durchsetzbar ist, ohne Gerichtskosten auszulösen.
  • Ein österreichischer Notariatsakt kann auch im Ausland vollstreckt werden. Internationale Abkommen sehen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Vollstreckbarkeitsbestätigung vor. Dies trägt dazu bei, die internationale Durchsetzbarkeit vollstreckbarer notarieller Urkunden zu erleichtern und zu fördern.
Notar Eitler